Betriebspraxis der Mobag
Verwendung der 1. Ratenzahlung des Bauherrn
Allgemein
Aus Liquiditätsmangel hat die Gemeinschuldnerin oft am Anfang ihre fees ab dem internen GU-Konto bezogen, und zwar nicht nach Baufortschritt, sondern im ganzen Umfange bzw. soweit möglich. Entsprechend zurückgesetzt startete dann die Tilgung der ersten Dienstleister- und Subunternehmer-Forderungen.
Projektentwicklungen
Bauherren, die ein von der Gemeinschuldnerin entwickeltes Objekt (Baute ohne Land, aber mit Entwicklung) zum Pauschalwerklohn bestellten, sind damit konfrontiert, dass mit der 1. Ratenzahlung die (internen) Entwicklungskosten abgebucht und auch hier nicht sofort die Subunternehmerforderungen getilgt wurden.
Baubuchhaltung/Zahlung der Subunternehmer
Die Gemeinschuldnerin verbuchte anstatt nach vereinbarten Entgelten (SOLL-Methode) "nach Unterzeichnung des Vergütungsauftrages" (IST-Methode spezial/bei der klassischen, aber hier unzulässigen IST-Methode würde die erfolgte Zahlung verbucht).
Die Banken führten die Vergütungsaufträge nur nach Verfügbarkeit aus und legten die nicht ausgeführten auf Halde.
Viele Subunternehmerrechnungen gelten nach den Büchern als bezahlt, sind es aber nicht. - Dies erschwerte einerseits die Feststellung der liquiden Mittel für die Bestimmung der Verfahrensart und andererseits die täglichen Abrechnungsbemühungen für die Liquidation der TU- und GU-Werkverträge.