Grundlegende Entscheide der Konkursverwaltung
Die Konkursverwaltung hat bisher folgende grundlegende Entscheide getroffen:
- Keine Betriebsweiterführung
- Keinen Eintritt in vorbestandene Werkverträge
- Verfahrensart: vgl. definitive Konkurspublikation (Schuldenruf)