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Mängel

Allgemeines

Die Bauherren werden aufgefordert, bei Eintritt von Mängeln das weitere Vorgehen mit der Konkursverwaltung abzusprechen (bei rückfrageloser Ersatzvornahme würden Mängelbürgschaften nicht freigegeben bzw. der Abruf von Mängelgarantien als ungerechtfertigt beurteilt).